Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist an eine Parzelle unserer Wochenendsiedlung gebunden. Insgesamt 80 solcher Parzellen gibt es. Die Grundstücksgrößen reichen von 267 bis 450 m². Jede von ihnen ist mit einem Bungalow bebaut. Meist wird dieser durch einen Geräteschuppen ergänzt.
Die Bungalows sind sehr individuell. Einige sind massiv errichtet, andere entsprechen dem DDR-Bungalow Typ „Weißwasser“ bzw. später auch B 26 genannt mit einer Größe von ca. 26 m². Diese verfügen über einen tragenden Holzrahmen mit entsprechenden Beplankungen, wobei der Grundriss je nach Belieben und Bedarf verändert werden konnte.
Übernachtungen im eigenen Bungalow auf der Parzelle sind erlaubt, es besteht jedoch kein ständiges Wohnrecht.
Jede Parzelle ist mit Strom, Trink- und Brauchwasser versorgt. Das Abwasser wird in abflusslosen, dichten Gruben gesammelt und regelmäßig abgefahren.
Für die Nutzung und Bewirtschaftung der Parzellen und die allgemeinen Vereinsleistungen werden jährlich ein Mitgliedsbeitrag und entsprechende Umlagen und Beträge gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung und Finanzordnung erhoben (z.B. für die verbrauchten Medien, Bereitstellung Grünmüllcontainer, Grundgebühr, Steuern). Darüber hinaus sind pro Parzelle 12 Pflichtstunden an Arbeitsleistungen für den Verein zu erbringen sowie ein Winterrundgang zu zweit.
Regelungen zur Bewirtschaftung und Gestaltung der Parzelle sind in der Ordnung und der Gestaltungssatzung der Wochenendsiedlung „Knappensee“ Maukendorf e.V. getroffen. Anders als in klassischen Gartensparten wird dabei aber nicht vorgeschrieben, was und wie viele Quadratmeter der Parzelle mit Obst und Gemüse anzubauen sind.
Wie kann man eine Parzelle mit Bungalow erwerben?
Am einfachsten ist eine Anfrage oder Bewerbung beim Vorstand. Dieser hat den Überblick, ob und welche Parzellen zum Verkauf stehen. Es kann dann der Kontakt zum Parzelleninhaber hergestellt werden. Unabhängig davon können die Vereinsmitglieder ihre Parzellen samt Bungalow auch eigenständig zum Verkauf anbieten. In die Verkaufsverhandlung selbst, ist aber der Vorstand zwingend aus eigentumsrechtlichen Gründen einzubeziehen.
Alle neuen Mitglieder müssen eine einmalige Aufnahmegebühr entrichten und sich mit zusätzlichen Arbeitsstunden in den Verein einbringen.
Der Vorstand informiert ernsthafte Interessenten hierzu gern ausführlich.